Kein Einbezug von Pedelecs in die Kfz-Richtlinie
Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sogenannte Pedelecs, sollen auch künftig nicht unter die Kfz- Richtlinie fallen. Das hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in seiner heutigen Abstimmung entschieden.
Eine verpflichtende Kfz-Versicherung würde die Preise für Pedelecs in die Höhe treiben. Und dabei ist das Risiko das von Pedelecs im Straßenverkehr ausgeht nicht höher als das Risiko eines herkömmlichen Fahrrads. Die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung, unter der die meisten Pedelecs auch heute schon versichert sind, reicht da völlig aus.
Die EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie gilt seit 2009. Anfang diesen Jahres hatte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Unter anderem wurde vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Pedelecs auszuweiten. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich hingegen in der heutigen Abstimmung mehrheitlich gegen eine Einbeziehung von Pedelecs in die Kfz-Richtlinie ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten können weiterhin eigene Versicherungspflichten für Pedelecs einführen, diese werden aber nicht europäisch verpflichtend vorgegeben. Denn Pedelcs fahren im Durchschnitt nur zwischen 1 und 3 km/h schneller als herkömmliche Fahrräder. Zahlen zu größeren finanziellen oder persönlichen Schäden, die durch Pedelecs entstanden wären, liegen nicht vor. Darüber hinaussind Pedelecs von der EU-Typgenehmigung ausgeschlossen, da es sich nicht um motorisierte Fahrzeuge handelt. Der Kommissionsvorschlag zur Kfz-Richtlinie wird in den kommenden Monaten zwischen Kommission, Parlament und Rat in sogenannten Trilogverhandlungen finalisiert.
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