Europäische Verbraucherschutzregelung sorgt für Bürokratieabbau
Die neue Richtlinie für den Warenhandel erhöht europaweit die Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz
Künftig haben Verbraucher die gleichen Rechte, ob sie in Deutschland, Italien oder Bulgarien einkaufen; online oder im Geschäft. Auch den Unternehmen kommt die neue Richtlinie zu Gute. Denn statt 28 unterschiedliche Regelungen zu beachten, gilt für die europäischen Unternehmen künftig nur noch 1 europäische Regelung. Damit wird der bürokratische Aufwand für Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren verkaufen möchten, deutlich reduziert. Das hilft insbesondere KMU die Chancen des Binnenmarktes besser zu nutzen.“
Hintergrund:
Das Trilogergebnis zur „Richtlinie über den Warenhandel“ wurde heute vom Europäischen Parlament angenommen. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Regelungen für den Warenhandel europaweit zu harmonisieren. Die Richtlinie soll sowohl für den Online-, als auch für den herkömmlichen Verkauf von Waren im Geschäft, sowie für Waren mit digitalen Inhalten (z.B. "intelligente" Kühlschränke oder Smartphones) gelten. Die neuen Regeln umfasst die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe (Reparatur, Ersatz, Preisnachlass, Vertragsauflösung), Garantiezeiten und die Beweislastumkehr (die Frist, in der der Verbraucher nicht beweisen musst, dass ein Mangel vorliegt, sondern der Händler nachweisen muss, dass kein Mangel beim Warenkauf vorlag). Die Richtlinie basiert auf dem Grundsatz der maximalen Harmonisierung, das heißt, dass die Mitgliedstaaten nicht von den Anforderungen abweichen können. Bei einigen Aspekten ist jedoch ein gewisser Spielraum für die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, sodass sie über die Anforderungen hinausgehen und insbesondere das auf nationaler Ebene bereits geltende Verbraucherschutzniveau beibehalten können. Der Spielraum gilt bei der Gewährleistungsfrist und der Beweislastumkehr.
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