Newsletter 02/2019
Liebe Leserinnen und Leser,
lesen Sie den aktuellen Newsletter der Europäischen Volkspartei (EVP).
Plenarwoche März II 2019
Themen in diesem Newsletter sind:
- Ende der Zeitumstellung
- Urheberrecht gilt auch im Internet
- CO²-Grenzwerte für neue Pkw ab 2030
- Reduzierung Plastik-Müll
Ende der Zeitumstellung
Im Frühjahr eine Stunde vor, im Herbst wieder eine zurück: Die Zeitumstellung ist in Europa unbeliebt, das Europaparlament will sie deshalb 2021 abschaffen. Hierfür haben sich die Abgeordneten in der Plenarabstimmung ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, ob sie dauerhaft bei der Sommer- oder der Winterzeit (Normalzeit) bleiben wollen. Für diejenigen Staaten, die sich für die Normalzeit entscheiden, stünde die letzte Zeitumstellung im Oktober 2021 an. Um einen Flickenteppich verschiedener Regelungen zu vermeiden, schlagen die Abgeordneten einen Koordinierungsmechanismus vor, in dem Vertreter von EU-Kommission und Mitgliedstaaten sitzen sollen. Dieses Gremium soll helfen, eine möglichst einheitliche Lösung zu finden.
In einer Online-Konsultation der EU-Kommission aus dem Sommer vergangenen Jahres haben sich mehr als 80 Prozent der Teilnehmer für die Abschaffung der Zeitumstellung ausgesprochen. Die deutsche Beteiligung war mit 70 Prozent am höchsten von allen Teilnehmern, 84 Prozent der teilnehmenden Deutschen stimmten für eine Abschaffung. In einem nächsten Schritt müssen nun die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Position finden. Dann kann eine Einigung mit dem Europaparlament ausgehandelt werden.
Urheberrecht gilt auch im Internet
Urheberrecht soll künftig auch im Internet gelten. Das Europaparlament billigte nach intensiver Debatte die neue EU-Richtlinie zum digitalen Copyright. Die Reform sieht im Kern vor, dass urheberrechtlich geschützte digitale Inhalte nicht illegal verbreitet werden dürfen. Was bisher nur offline galt, soll nun auch online gelten. Die Internet-Plattformen wie „YouTube“ oder „Google“ müssen künftig sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke illegal hochgeladen werden. Für Verstöße sollen künftig die Plattformen haften. Über die neuen Regeln zum Copyright im digitalen Binnenmarkt war fast zwei Jahre hart verhandelt worden.
Auch im Online-Bereich gelten künftig verbindliche und durchsetzbare Regeln. Damit wird das Grundrecht auf Eigentum gewahrt. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats gelten auch im Netz. Eigentumsrechte, etwa von Künstlern, Autoren, Musikern und Journalisten, bedeuten eine faire Vergütung ihrer Werke. Wenn auch die nationalen Regierungen Mitte April zugestimmt haben, geht es an die nationale Umsetzung der EU-Regeln. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit.
CO²-Grenzwerte für neue Pkw ab 2030
Nun wird es ernst für die Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Ab 2030 gelten noch strengere Obergrenzen für den CO²-Ausstoß. Mit der Entscheidung des EU-Parlaments muss der Kohlendioxidausstoß von Pkw-Neufahrzeugen bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 37,5 Prozent reduziert werden. Für leichte Nutzfahrzeuge gilt ein eigenes Ziel: Statt 37,5 Prozent müssen diese bis 2030 nur 31 Prozent einsparen. Das 2020-Ziel liegt bei durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer. Europaparlament und nationale Regierungen hatten sich bereits über die neuen Vorgaben geeinigt.
Es ist richtig, dass wir unsere Verpflichtungen aus dem Klimaschutz-Abkommen von Paris ernst nehmen und bis 2030 zu einer weiteren deutlichen Absenkung des Kohlendioxidausstoßes bei Pkw kommen. Die künftigen Grenzwerte müssen aber erreichbar sein und dürfen nicht zu einem Arbeitsplatzabbau führen. Es ist wichtig, dass wir das Gesetz nun endlich auf den Weg gebracht haben. Damit geben wir der Industrie die nötige Planungssicherheit. Denn die Entwicklung der Fahrzeuge, die bis 2025 auf dem Markt sein sollen, ist bereits in vollem Gang. Die Fahrzeuge sind in den vergangenen Jahren immer effizienter geworden.
Reduzierung Plastik-Müll
Plastikbesteck, Kunststoffflaschen, Strohhalme, Zigarettenfilter: Rund 140 Millionen Tonnen Plastikmüll schwimmt in unseren Meeren. Die Fläche entspricht ungefähr der Größe Mitteleuropas. Das Europaparlament handelt und hat nun ein Verbot für bestimmte Wegwerf-Plastikprodukte beschlossen. Künftig sind Teller, Besteck, Wattestäbchen, Strohhalme, Getränke-Rührstäbchen und andere Produkte, für die es bereits gute Alternativen gibt, verboten. Für Lebensmittelverpackungen zum Mitnehmen und Trinkbecher müssen die Mitgliedstaaten den Verbrauch bis 2026 spürbar reduzieren. Ein von den Grünen verlangtes Flugverbot für Luftballons wird es jedoch nicht geben, ebenso wenig wie die von der Europäischen Kommission vorgesehenen Warnhinweise für diese.
Für uns ist klar: Kunststoffabfälle sind auch eine wertvolle Ressource. Durchschnittlich gehen rund 95 Prozent des Wertes von Plastikverpackungen verloren, dies entspricht 70 bis 105 Milliarden Euro pro Jahr. Die Recyclingqualität und die Wirtschaftlichkeit von Plastik müssen deshalb verbessert werden. Mit dem heutigen Votum wird die Industrie zu umweltfreundlichen Innovationen gedrängt, damit neue, alternative Materialien zur Verfügung stehen. Dies fördert das Wirtschaftswachstum und neue Jobs. Europa muss eine Führungsrolle bei der Innovation neuer Stoffe übernehmen. Die Richtlinie tritt noch dieses Jahr in Kraft. Es gilt dann eine zweijährige Umsetzungsfrist.

Ihr