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Newsletter 01/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

lesen Sie den aktuellen Newsletter der Europäischen Volkspartei (EVP).
Plenarwoche Februar 2019

 

Themen in diesem Newsletter sind:

  • Digitales Urheberrecht
  • Handelsabkommen EU-Singapur
  • Versicherung Kraftfahrzeuge

Digitales Urheberrecht

Nach sechs Monaten harten Verhandlungen zwischen Europaparlament und den nationalen Regierungen ist es nun endlich soweit: Die EU bekommt einen Urheberrechtsschutz nun auch im digitalen Bereich. Damit steht eines der zentralen Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode. Und es wird den neuen Realitäten und Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters gerecht. Es geht darum, die Schöpfungen von Autoren und Künstlern zu unterstützen und Werke von Verlagen zu schützen.  Bisher haben Online-Plattformen keine rechtliche Verantwortung für die Nutzung und das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf ihrer Webseite übernehmen müssen. Damit ist künftig Schluss. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden.

Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden. Die Plattformen haften künftig für die Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Das hat nichts mit ‚Filtern‘ zu tun, wie das von manchen Unterstützern rechtfreier Räume im Internet propagiert wird. Auch Memes werden nicht beeinträchtigt. Für kleine Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, gibt es eine Sonderregelung, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Klicks haben. Damit wollen wir kreativen Start-Ups helfen.

Die neue Richtlinie schützt nun auch Presseveröffentlichungen im Internet. Bisher vergüten die Plattformen diese Nutzung nicht oder nur in sehr geringem Umfang. Die Presseverleger sollen zusätzliche Vergütungen direkt mit den Journalisten teilen. Nur so kann unabhängiger Journalismus geschützt und der Berufsstand gesichert werden.

Handelsabkommen EU-Singapur

Das neue Handelslabkommen zwischen der EU und Singapur ist unter Dach und Fach. Die Abgeordneten billigten am Mittwoch die Vereinbarung mit dem wirtschaftsstärksten ASEAN-Land. Das EU-ASEAN-Handelsvolumen beläuft sich auf derzeit etwa 250 Milliarden bei Gütern. Zwischen der EU und Singapur werden aktuell Waren und Dienstleistungen im Wert von etwa 90 Milliarden gehandelt. Die ASEAN-Staatengruppe ist nach den USA und China der drittgrößte Handelspartner der EU.

Innerhalb der kommenden fünf Jahre werden alle Zölle zwischen der EU und Singapur abgebaut. Wichtig für die exportstarke deutsche Wirtschaft ist vor allem, dass auch bei Dienstleistungen die Märkte geöffnet werden, etwa in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Umwelt, Verkehr oder Telekom. Zudem können EU-Unternehmen künftig auch an öffentlichen Ausschreibungen in Singapur teilnehmen, die aktuell immerhin 20 Milliarden Euro schwer sind.

 

Versicherung Kraftfahrzeuge

Pedelecs, Segways und elektronische Tretroller sollen auch weiterhin von der Kfz-Versicherungspflicht ausgeschlossen sein. Dafür hat sich das Europaparlament mehrheitlich bei der Neufassung der Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie ausgesprochen. Für die Einführung einer Versicherungspflicht bleiben bis auf weiteres die Mitgliedstaaten zuständig. Für CDU und CSU ist klar: EU-weite Standards inklusive einer Versicherungspflicht darf es nur für die Fahrzeuge geben, die auch eine EU-Typprüfung benötigen.   

Eine verpflichtende Kfz-Versicherung würde die Preise für Pedelecs, E-Roller und ähnliche Zweiräder in die Höhe treiben. Gleichzeitig ist das Risiko, das von Pedelecs im Straßenverkehr ausgeht, nicht höher als das Risiko eines herkömmlichen Fahrrads. Die Privat-, Haus- oder Reisehaftpflichtversicherung, unter der die meisten Pedelecs und Co. auch heute schon versichert sind, reicht völlig aus. 

Die EU-Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2009. Vergangenes Jahr hatte die Europäische Kommission eine Überarbeitung vorgelegt. Unter anderem wurde vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Pedelecs, Segways und E-Roller auszuweiten. Das Plenum hat nun die Linie des Binnenmarktausschusses bestätigt und dieses Vorhaben zurückgewiesen.

Ihr