Andreas Schwab: Weniger Bürokratie für deutsche Handwerker in Frankreich
Seit dem vergangenen Jahr ist es für deutsche Unternehmen noch schwieriger geworden, Leistungen in Frankreich anzubieten. Der südbadische Europaabgeordneten Andreas Schwab (EVP/CDU) kritisiert das Vorgehen Frankreichs:
Nach einer Gesetzesnovelle müssen Firmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden möchten, diese den dort zuständigen Arbeitsinspektionen melden und dabei viele Angaben zu Personalien, zur Tätigkeit vor Ort und sogar zu Löhnen machen. Für den Kontakt mit den Behörden in Frankreich müssen die Unternehmen auch einen französischen Vertreter beauftragen, der für die Leistungen haftet. Die Gesetzesnovelle hat Aufträge deutscher Unternehmen in Frankreich erheblich erschwert. Einige deutsche Unternehmen haben ihre Frankreich-Geschäfte inzwischen sogar beendet.
„Gerade Handwerker in unserer Region bieten Dienstleistungen an, die auch in Frankreich gefragt sind. Dass ihnen dabei durch einen erheblichen bürokratischen Aufwand Steine in den Weg gelegt werden, entspricht nicht meiner Idee von Europa und der europäischen Dienstleistungsfreiheit“, so der baden-württembergische CDU-Europaabgeordneter Andreas Schwab.
Das sogenannte „Dienstleistungspaket“ der EU-Kommission soll diese Probleme beheben. Zudem sollen Kriterien für eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgegeben werden, die Mitgliedstaaten bei der Einführung neuer Regeln zwingend durchführen müssen. Für die Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung ist der hiesige Europaabgeordnete Andreas Schwab zuständiger Berichterstatter im Parlament.
„Dass die Kommission die Probleme im Dienstleistungsbinnenmarkt angehen möchte, ist zu begrüßen. Gerade im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr muss die Europäische Kommission die bestehenden Regeln endlich zur Durchsetzung bringen“, betont Schwab.
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